Baustellen-Fahrbahnmarkierungen („Gelbmarkierung“) –
farbliche Kennzeichnung
auf der Oberfläche von Verkehrsflächen
Wir übernehmen die komplette Markierung einer Baumaßnahme mit temporären Folienmarkierungen, d.h. dass für einen vorübergehenden Zeitraum die weiße Markierung aufgehoben wird und den Verkehrsteilnehmern eine geänderte Verkehrsführung angezeigt wird.
Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen im Sinne der §§ 39 ff StVO.
Aus diesem Grunde dürfen sie den Verkehrsteilnehmer nicht verwirren und müssen unzweifelhaft zu erkennen sein.